Infos zur Startgeldrückvergütung
Eine Anpassung ist hier jährlich durch den Vorstand möglich.
Bitte pro Person das Formular „Startgeldrückvergütung“ ausfüllen (Excel) und
dieses bis 14. Jänner 2024 an office@tripowerfreistadt.at schicken!
- Gebühren für Triathlon-Lizenz (ÖTRV) + Lauf-Lizenz (ÖLV):
100 % von TriPowerWimbergerFreistadt übernommen
ÖTRV Lizenz beantragen wenn voraussichtlich mehr als drei Bewerbe gestartet werden. - Bis zu 3 Triathlon-Tageslizenzen:
100 % Rückerstattung - Startgeld – Kinder/Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr:
100 % Rückerstattung - Startgeld – Jugendlicher bis zum vollendeten 23. Lebensjahr mit Nachweis von
Familienbeihilfe/Schülerausweis/Studentenausweis/Grundwehrdienstausweis/
Zivildienstausweis:
100 % Rückerstattung - Startgeld – Erwachsener ab 24. Lebensjahr (bzw. bei Wegfall der Familienbeihilfe):
Unter Vorbehalt ca. 20 % Rückerstattung
bis max. 100 Euro/Bewerb – exklusiv eventueller Tageslizenz - Meisterschaftsbewerbe:
100 % Rückerstattung
bis max. 100 Euro/Bewerb – exklusiv eventueller Tageslizenz - ACHTUNG bei Sprintcup-Landesmeisterschaft:
Das Startgeld wird bis zu einem Maximalbetrag von 100 Euro rückerstattet –
unabhängig davon, wie viele Bewerbe absolviert werden
(Sprintcup-Landesmeisterschaft gilt als 1 Bewerb) - Bitte frühmöglichst zum Bewerb anmelden:
jede Startgelderhöhung kostet dem Verein
in Summe viel Geld – also somit UNS ALLEN! - Bewerbe müssen unter TriPowerWimbergerFreistadt gestartet werden –
richtige Schreibweise bei Anmeldung beachten! - Teilnahme am Bewerb + bei Siegerehrung in Vereinskleidung:
beim Bewerb und auch bei der Siegerehrung ist zumindest ein TriPower-Shirt zu tragen - Nur das Startgeld von tatsächlich gestarteten Bewerben wird rückerstattet!
(ev. Abschluß einer Startgeldversicherung überdenken) - Kontodaten bitte am Formular angeben – ACHTUNG: keine Barauszahlung!